Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV)
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ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
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kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
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kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
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bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
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ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist
Zur Aufgabe des Kirchenvorstandes gehören
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er verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde
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hat aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)
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ist verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
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ist Dienstgeber für alle Angestellten
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sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
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unterstützt die Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
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Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
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berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss
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die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer, bei der Verwaltungsfachkraft oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
Neuruppin | |
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Vorsitzender: | Pfarrer Christoph Zimmermann, Kontakt:
Siehe Pfarrei |
Stellvertreter: | Herr Konstantin Jung |
Mitglieder: | Ansgar Aigner, Dr. Sabine Arend, Christian Britz, Wolfgang Jüngst,Nanett Kleßny, Dr. Peter Loske, Brigitte Piasetzki-Goy |
Nächste Sitzungstermine: |
Fragen zum Kirchenvorstand
Aus wem besteht der Kirchenvorstand?
in der Regel besteht der Kirchenvorstand aus:
- dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
- und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern
Für welche Dauer wird der Kirchenvorstand gewählt?
- Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt
- wobei alle drei Jahren jeweils die Hälfte des KV neugewählt wird
Wer darf in den Kirchenvorstand gewählt werden?
- Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seinen ersten Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei hat und das mind. 21 Jahre alt ist.
- Interesse sollten die Kandidaten haben für die verschiedenen Sachbereiche wie Personal, Liegenschaften, Baumaßnahmen und Finanzen
- nach Möglichkeit sollten sie Freude haben, Fachkompetenz aus dem Beruf, der Erfahrung oder dem Hobby einbringen zu können
- sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist
Wieviel Zeit beansprucht die Arbeit?
- das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab.
- In unserer Kirchengemeinde kann man mit 6-8 Sitzungen pro Jahr rechnen, dazu ggf. noch Arbeit in Ausschüssen.
Wird das Amt des Kirchenvorstandes vergütet?
- Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.