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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV)
  • ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
  • kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
  • kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
  • bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
  • ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist
Zur Aufgabe des Kirchenvorstandes gehören
  • er verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde
  • hat aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)
  • ist verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
  • ist Dienstgeber für alle Angestellten
  • sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
  • unterstützt die Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
  • berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss
  • die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer, bei der Verwaltungsfachkraft oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
Neuruppin
Vorsitzender:
Pfarrer Christoph Zimmermann, Kontakt: Siehe Pfarrei
Stellvertreter:
Herr Konstantin Jung
Mitglieder:

Ansgar Aigner, Dr. Sabine Arend, Christian Britz, Wolfgang Jüngst,Nanett Kleßny, Dr. Peter Loske, Brigitte Piasetzki-Goy

Nächste Sitzungstermine:
Fragen zum Kirchenvorstand
Aus wem besteht der Kirchenvorstand?

in der Regel besteht der Kirchenvorstand aus:

  • dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
  • und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern
Für welche Dauer wird der Kirchenvorstand gewählt?
  • Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt
  • wobei alle drei Jahren jeweils die Hälfte des KV neugewählt wird
Wer darf in den Kirchenvorstand gewählt werden?
  • Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seinen ersten Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei hat und das mind. 21 Jahre alt ist.
  • Interesse sollten die Kandidaten haben für die verschiedenen Sachbereiche wie Personal, Liegenschaften, Baumaßnahmen und Finanzen
  • nach Möglichkeit sollten sie Freude haben, Fachkompetenz aus dem Beruf, der Erfahrung oder dem Hobby einbringen zu können
  • sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist
Wieviel Zeit beansprucht die Arbeit?
  • das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab.
  • In unserer Kirchengemeinde kann man mit 6-8 Sitzungen pro Jahr rechnen, dazu ggf. noch Arbeit in Ausschüssen.
Wird das Amt des Kirchenvorstandes vergütet?
  • Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.