Präventionsordnung
Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Hl. Gertrud von Helfta – Oberhavel-Ruppin
Die Kinder- und Jugendpastoral im Erzbistum Berlin will die ihr „anvertrauten jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten stärken“.
„Sie orientiert sich an den Zielen: Identitätsentwicklung, Entwicklung von Spiritualität, Entwicklung von Partizipation und Selbstbestimmung, Entwicklung von gelingenden Beziehungen in der Gemeinschaft sowie der Anregung und Hinführung zu sozialem und politischem Engagement.“
„Sie soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen sicheren Ort bieten, in dem deren Würde und Wohl geachtet und geschützt werden. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor sexualisierter Gewalt, denn jede Form sexualisierter Gewalt verletzt die Integrität und Würde junger Menschen und gefährdet ihre gesunde leibliche und seelische Entwicklung in erheblichem Maß. Junge Menschen sollen in der Kinder- und Jugendpastoral des Erzbistums Berlin Vorbilder finden, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können.“
Das vorliegende Konzept wurde auf der Basis der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin vom 01.07.2014 formuliert und vom Pastoralausschuss am 04.09.2021 beschlossen. Jede/r in der Kinder- und Jugendarbeit und bei anderen Gelegenheiten Mitwirkende ist von sich aus verpflichtet, dieses zu befolgen und mit bestem Einsatz für eigene Nachweise und Schulungen zu sorgen. Kann er dies nicht, ruht seine ehrenamtliche Arbeit.
Es umfasst insbesondere folgende Arbeitsfelder, die im Pastoralen Raum verantwortet werden:
Die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit,
die Ministrantenpastoral,
die Chorarbeit mit Kindern und Jugendlichen,
die Sakramentenvorbereitung.
Verbände, Gruppen und Gemeinschaften, die in der Trägerschaft der Pfarrei liegenden, übernehmen dieses Schutzkonzept oder haben ggf. eigene Schutzkonzepte, die durch die Präventionsstelle des Erzbistumsberlin anerkannt werden.
Pastoralplan für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin 2003, S. 59F.
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Handreichungen der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendpastoral, Bonn 2011, S. 9
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ist ein integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller beruflichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendpastoral des Erzbistums Berlin.
Alle in der Kinder- und Jugendpastoral ehrenamtlich und beruflich Tätigen werden zu Fragen der Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt geschult. Lt. Ausführungsbestimmungen vom 01.09.2018 auch der Gremien, Gottesdienstbeauftragte, KüsterInnen und PfarrsekretärInnen, sofern sie in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben.
Informationen über entsprechende Angebote stellt der/ die gemeindliche Präventionsbeauftragte zur Verfügung.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendpastoral nehmen innerhalb des ersten Jahres ihres Wirkens an einem Angebot im Themenfeld Sexualisierte Gewalt in einer dreistündigen „Sensibilisierung zur Prävention“ von sexueller Gewalt teil.
BegleiterInnen von Fahrten mit Kindern und/oder Jugendlichen müssen grundsätzlich eine sechsstündige „Basis Schulung Prävention“ nachweisen.
JugendsprecherInnen, OberministrantenInnen sowie jugendliche LeiterInnen von Veranstaltungen und Fahrten der Kinder- und Jugendpastoral sollen eine Ausbildung („JULEICA-Grundkurs“ + „Haftung und Versicherungsfragen-Kurs + Erste-Hilfe-Kurs + sechsstündige Basisschulung Prävention) absolvieren.
Von den beruflichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen ist die bistumsweit gültige Gemeinsame Schutzerklärung zu unterzeichnen und der Verwaltungsleitung zur Aufbewahrung zu übergeben. Der gemeindliche Präventionsbeauftragte kontrolliert dies.
Alle volljährigen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die regelmäßig mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten oder bei Fahrten begleiten, sowie alle Beschäftigten der Pfarrei legen im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren dem/ der gemeindlichen Präventionsbeauftragten ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor, um Personen auszuschließen, die bereits wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind. Die Einsichtnahme wird dokumentiert und der Dokumentationsbogen im Pfarrbüro aufbewahrt. Ebenso werden die Teilnahmebescheinigungen der Schulungen und die Schutzerklärungen dokumentiert.
Die Präventionsschulung liegt im Verantwortungsbereich des Erzbistums. Nach Möglichkeit soll es aber auch ausgebildete SchulungsreferentenInnen in der Pfarrei für Prävention geben, die eigene Termine vor Ort, in Absprache mit dem/ der Präventionsbeauftragten der Pfarrei, anbieten.
Für alle beruflichen MitarbeiterInnen, die beim Erzbistum angestellt sind, liegt die Verantwortung zur Kontrolle des erweiterten Führungszeugnisses, der Schulungsteilnahme und der Abgabe der Gemeinsamen Schutzerklärung beim Erzbistum Berlin.
„Kirchliche Rechtsträger der Kinder- und Jugendpastoral tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen“
Die persönliche Eignung setzt unter anderem die unter 1. benannten Qualifizierungen voraus.
Für die Einhaltung, Akzeptanz, Durchführung ist der Pfarrer mit dem Kirchenvorstand zuständig. Für die gesamte Dokumentation ist die Verwaltungsleitung zuständig.
Klare und transparente Regeln für alle beruflichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in Nah- und Abhängigkeitsbereichen sollen dazu beitragen,
eine Haltung zu fördern und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, die getragen sind von Wertschätzung, Aufrichtigkeit und Transparenz;
Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen;
Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und Bereichen des eigenen Arbeitsfeldes zu geben und vor falschem Verdacht zu schützen;
Folgende Verhaltens- und Organisationsregeln bieten den Rahmen für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen und unter ehrenamtlichen und beruflichen MitarbeiterInnen einerseits und Kindern bzw. Jugendlichen andererseits.
In der Realität kann es zu Verletzungen dieses Verhaltenskodexes kommen: aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit heraus. Wichtig ist, dass es einen offenen Umgang damit gibt. Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung bedarf es der Transparenz gegenüber dem Leitungsteam der jeweiligen Veranstaltung und bei mehrmaligen oder gravierenden Übertretungen auch gegenüber dem Pfarrer bzw. Pfarradministrator. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jeder, der eine Übertretung des Verhaltenskodexes bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet, diese im jeweiligen Team anzusprechen.
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4 Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventionsordnung) Anlage AB! 7/2014 Erzbistum Berlin
3.1 Fahrten und Veranstaltungen über Nacht, an denen Jungen und Mädchen ab Schulalter bzw. junge Frauen und Männer teilnehmen, werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team geleitet.
3.2. Aus Achtung vor der Privat- Intimsphäre
werden Waschräume der Jungen außer bei Gefahr im Verzug oder bei gravierenden Regelverstößen nur von Leitern/Begleitern und Waschräume der Mädchen nur von Leiterinnen/Begleiterinnen betreten. Es gilt die Transparenzpflicht im Team;
benutzen Begleiter und Minderjährige die Waschräume zeitversetzt;
wird kein ungewollter oder nicht erforderlicher Körperkontakt hergestellt;
werden individuelle Grenzempfindungen ernst genommen und respektiert und nicht abfällig kommentiert;
wird respektiert, wenn jemand nicht fotografiert werden möchte. Die Fotos werden bei einem Vorfall gelöscht;
wird ab dem Schulalter eine geschlechtsgetrennte Unterbringung gewährleistet. Leitende schlafen getrennt von den teilnehmenden Minderjährigen. Ausnahmen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen bedürfen der vorherigen Information und Zustimmung des Leitungsteams und des Pfarrers, der Kinder/Jugendlichen und Eltern. Bei vorgesehenen gemeinsamen Übernachtungen schlafen mind. zwei Begleitpersonen in einem Raum, jedoch unter Wahrung des nötigen räumlichen Abstands. Teilnehmende Minderjährige schlafen niemals alleine in einem Raum mit einer oder mehreren Begleitpersonen.
3.3 Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laden von ihnen betreute Kinder und Jugendliche nicht in ihre Privaträume ein.
3.4 Mitarbeitende pflegen keine auf sich bezogenen privaten Kontakte zu betreuten Kindern und Jugendlichen über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste.
3.5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden in keiner Form eine sexualisierte Sprache oder Gestik (z.B. sexuell getönte Kosenamen oder Bemerkungen, sexistische „Witze“), ebenso keine abfälligen Bemerkungen. Sie achten auf Kleidung, die nicht zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.
3.6 Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fotos und Daten nur nach Zustimmung der Eltern und Kinder veröffentlicht werden.
3.7 Jugendschutz und Betäubungsmittelgesetz werden eingehalten (insbesondere Alkohol, Zigaretten, FSK bei Filmen, Verbot von Betäubungsmitteln). Mitglieder des Leitungsteams konsumieren Tabak und Alkohol nicht in Gegenwart von Kindern.
3.8 Private Geldgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich verboten.
3.9 Anvertraute Kinder und Jugendliche erhalten von Mitarbeitenden keine privaten Geschenke. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten (in Form von Süßigkeiten o. ähnlichen Kleinigkeiten) sind möglich, werden aber vor der Gruppe transparent gemacht.
3.10 Der Verhaltenskodex wird allen Kindern und Jugendlichen, die Angebote der Kinder- und Jugendpastoral wahrnehmen, und deren Erziehungsberechtigten in inhaltsgerechter Form bekannt gemacht (z.B. bei Fahrten in Verbindung mit der Hausordnung bei Beginn der Fahrt).
3.11 Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter thematisieren eventuelle und tatsächliche Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe im Leitungsteam und sind verpflichtet, den Pfarrer zu informieren. Bei Übergriffen zwischen Minderjährigen untereinander ist eine Fachberatungsstelle zu informieren.
3.12 Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und dessen Wirkung angesprochen werden. Kinder und Jugendliche können von allen ihren Erlebnissen erzählen, es gibt darüber keine Geheimhaltung.
3.13 Beichte und Beichtgespräche mit Kindern/Jugendlichen finden nur zu festgelegten Zeiten in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt. Kinder und Jugendliche werden informiert, dass das Beichtgeheimnis für den Priester gilt, sie selber davon aber erzählen dürfen, falls sie es möchten.
4.1 Die Nichteinhaltung von Regeln wird mit Konsequenzen sanktioniert, die in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen.
4.2 Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung oder Angstmachen sind ebenso wie jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug bei Disziplinierungsmaßnahmen untersagt.
4.3 Disziplinierungsmaßnahmen werden im entsprechenden Team transparent gemacht.
5.1 Jedem Hinweis auf die Gefährdung eines Kindes oder eines Jugendlichen durch Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, muss nachgegangen und jeder Verdacht muss aufgeklärt werden.
5.2 Zur Abklärung suchen berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendpastoral, die einen Verdacht hegen oder von einem Verdacht erfahren haben, denen sich Betroffene offenbart haben, oder die ins Vertrauen gezogen wurden, umgehend professionelle fachliche Unterstützung und informieren den Pfarrer sowie die zuständige Stelle des Erzbistums.
5.3 Bei Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst wird umgehend die/der Beauftragte des Erzbischofs für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs eingeschaltet.
Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen der Pfarrer und die beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Berlin entgegen.
Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Sachverhalte und Hinweise zu melden. Das weitere Verfahren regelt die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Erzbistums Berlin.
5.4 Hinweise und Verdachtsmomente auf Gefährdung sind zu dokumentieren, um zu verhindern, dass Details für eine mögliche spätere Beweisführung verwischt oder verwechselt werden. Der entsprechende Melde- und Verfahrensweg sowie das Dokumentationsformular finden sich im Anhang.
Die Pfarrei veröffentlicht das vorliegende Präventionskonzept und ihre Aktivitäten auf ihrer Homepage und macht die Kontaktdaten der vom Erzbistum Berlin Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs sowie mindestens einer nicht kirchlichen Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt publik.
Die Präventionsschulungen innerhalb der Pfarrei werden von den SchulungsreferentInnen für Prävention unseres Raumes koordiniert.
Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter, die die Ziele dieser Präventionsordnung verletzt sehen, haben ein Recht, sich zu beschweren. Beschwerden werden als positive Möglichkeit angesehen, an der Umsetzung der genannten Ziele mitzuwirken, festgelegte Regeln und Rechte einzufordern oder sich aus einem begründeten Interesse für die Änderung festgelegter Vereinbarungen einzusetzen.
Damit Kinder die Möglichkeiten haben, sich zu beschweren, wenn der Umgang miteinander nicht in Ordnung ist oder sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, bedarf es klarer und transparenter Beschwerdewege. Kinder und Jugendliche erhalten auf ihre Beschwerde eine Rückmeldung.
Für ein gelingendes Beschwerdeverfahren müssen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen.
Deshalb sollte an geeigneter Stelle (Schautafel, Kirchenvorraum) ein Aushang dazu angebracht werden, der Kinder und Jugendliche über ihre Rechte informiert.
Weiterhin werden Kontaktadressen auf der Homepage angegeben.